Erstattung der Selbstbeteiligung

MIETWAGEN-SCHUTZ

Erstattung der Selbstbeteiligung

Mit dem separat abschließbaren Mietwagen-Schutz der HanseMerkur Reiseversicherung AG kann das finanzielle Risiko aus einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung reduziert werden. Die Erstattung erfolgt nach den Versicherungsbedingungen der HanseMerkur und kann bis zu 2.500 € je erstattungsfähigem Schadensfall betragen.

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Kostenrisiko reduzieren

Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung gegenüber SRS bleibt zunächst bestehen. Bei einem versicherten Schaden kann die HanseMerkur die gezahlte Selbstbeteiligung nach Maßgabe ihrer Bedingungen bis zur vereinbarten Höchstgrenze erstatten.

Vor der Anmietung abschließen

Der eigenständige Versicherungsvertrag muss vor Übernahme des Mietfahrzeugs abgeschlossen werden. Der Abschluss ist online bei der HanseMerkur oder im Zusammenhang mit der Fahrzeugabholung möglich.

7,90

Preis pro Tag

Für den auf der SRS-Seite dargestellten Mietwagen-Schutz wird derzeit ein Preis von 7,90 € pro Fahrzeug und Tag ausgewiesen. Maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben und Vertragsunterlagen der HanseMerkur.

Schutz vor unerwarteten Kosten

Kommt es während der Anmietung zu einem versicherten Schaden, ist die im Mietvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung zunächst vollständig an die SRS Autovermietung zu zahlen. Eine mögliche Erstattung wird anschließend vom Mieter direkt bei der HanseMerkur beantragt und von dieser geprüft.

Der Mietwagen-Schutz ist ein eigenständiges Versicherungsprodukt der HanseMerkur Reiseversicherung AG und kein Bestandteil des SRS-Mietvertrags.

Wichtige Eckpunkte
  • separater Versicherungsvertrag mit HanseMerkur
  • Abschluss vor Fahrzeugübernahme
  • Erstattung bis zur vertraglichen Höchstgrenze
  • Schadenabwicklung direkt mit HanseMerkur
  • SRS bleibt hinsichtlich der Selbstbeteiligung Vertragspartner aus dem Mietvertrag

So funktioniert der zusätzliche Mietwagen-Schutz

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SRS Mietwagen buchen

Das gewünschte Fahrzeug wird wie gewohnt bei SRS reserviert. Wird die Erstattung der Selbstbeteiligung als Zusatzoption ausgewählt, kann der Kunde einen Link zum separaten Versicherungsabschluss erhalten.

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Zusatzschutz abschließen

Bis zur Fahrzeugübernahme kann der Mietwagen-Schutz direkt bei der HanseMerkur abgeschlossen werden. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Kunde und HanseMerkur zustande.

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Im Schadensfall Erstattung beantragen

Die Selbstbeteiligung wird zunächst an SRS gezahlt. Anschließend reicht der Kunde die erforderlichen Unterlagen bei der HanseMerkur ein, die den Anspruch nach den Versicherungsbedingungen prüft.

Versicherungsunterlagen

Für Umfang, Voraussetzungen, Ausschlüsse und Leistungsgrenzen sind ausschließlich die Unterlagen der HanseMerkur maßgeblich.

Leistungsbeschreibung

Leistungsübersicht zum Mietwagen-Schutz.

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Preisübersicht

Aktuelle Preisübersicht des auf der SRS-Seite verlinkten Tarifs.

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Informationsblatt

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten.

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Versicherungsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Mietwagenschutz.

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Verbraucherinformationen

Verbraucherschutz- und Vertragsinformationen der HanseMerkur.

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Häufige Fragen zur Erstattung der Selbstbeteiligung

Wie funktioniert die Erstattung?
Im Schadenfall wird die nach dem Mietvertrag geschuldete Selbstbeteiligung zunächst an SRS gezahlt. Der Kunde beantragt die Erstattung anschließend selbst bei der HanseMerkur. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, richtet sich nach dem abgeschlossenen Tarif und den Versicherungsbedingungen.
Wie wird die Erstattung nach einem Schaden beantragt?
Die erforderlichen Schaden- und Versicherungsunterlagen werden direkt bei der HanseMerkur eingereicht. Die Prüfung und Regulierung erfolgt ausschließlich durch die HanseMerkur.
Für welche Mietfahrzeuge kann der Schutz genutzt werden?
Die SRS-Seite weist den Zusatzschutz für die angebotenen Mietfahrzeugarten aus. Für die konkrete Versicherungsfähigkeit und den Geltungsbereich sind jedoch immer die aktuellen HanseMerkur-Unterlagen maßgeblich.
Wann muss der Schutz abgeschlossen werden?
Der Versicherungsabschluss muss vor Entgegennahme des Mietfahrzeugs erfolgen und die gesamte gewünschte Versicherungsdauer umfassen.
Muss die Versicherung gekündigt werden?
Der Vertrag ist für den gewählten Mietzeitraum abgeschlossen und endet nach den vereinbarten Bedingungen automatisch; die maßgeblichen Details ergeben sich aus den Versicherungsunterlagen.
Wichtiger Hinweis zur Rolle von SRS: SRS Autovermietung stellt den Kontakt zum Versicherungsprodukt her, ist jedoch nicht Vertragspartner des Versicherungsvertrags und erbringt keine Versicherungsberatung. Der Versicherungsvertrag, die Vertragsunterlagen, die Leistungsprüfung, der Kundensupport sowie die Schadenregulierung liegen ausschließlich bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG. Im Schadenfall bleibt die im SRS-Mietvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung zunächst vollständig gegenüber SRS zu entrichten.

Hinweis zur Zusatzversicherung und Rolle der SRS Autovermietung:

Die SRS Autovermietung fungiert im Zusammenhang mit der angebotenen Zusatzversicherung ausschließlich als Annexvermittler bzw. Tippgeber und tritt nicht als Versicherungsvermittler im Sinne der gesetzlichen Vorschriften auf. Es besteht keinerlei Beratungsleistung durch die SRS Autovermietung im Sinne der Gewerbeordnung (GewO). Bei der Zusatzversicherung handelt es sich um ein eigenständiges Versicherungsprodukt der HanseMerkur Reiseversicherung AG, das in keinem vertraglichen Zusammenhang mit dem Mietvertrag der SRS Autovermietung steht. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Mieter und der HanseMerkur Reiseversicherung AG zustande.

Die SRS Autovermietung hat keinen Zugriff auf die Versicherungsunterlagen, Vertragsinhalte oder Schadensabwicklung und kann daher weder Auskünfte noch Unterstützung bei versicherungsbezogenen Anliegen leisten. Der gesamte Kundensupport sowie die Bearbeitung von Schadensfällen erfolgen direkt über die HanseMerkur Reiseversicherung AG.

Im Falle eines Schadens ist die im Mietvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung gemäß den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SRS Autovermietung zunächst vollständig an die SRS Autovermietung zu entrichten. Eine mögliche Erstattung dieser Selbstbeteiligung erfolgt ausschließlich im Rahmen der separat abgeschlossenen Zusatzversicherung und muss vom Mieter eigenständig bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG beantragt werden.