Nach dem Verkehrsunfall schnell wieder mobil
Ist das eigene Fahrzeug nach einem Unfall nicht nutzbar, prüft SRS kurzfristig einen passenden Unfallersatzwagen. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können erforderliche Mietwagenkosten grundsätzlich Teil des ersatzfähigen Schadens sein – entscheidend bleibt immer der konkrete Einzelfall.

Schnelle Prüfung
SRS klärt telefonisch den Mobilitätsbedarf und prüft kurzfristig eine geeignete Fahrzeugklasse.
Abwicklung unterstützen
Je nach Schadenfall kann die Mietwagenabrechnung im Zusammenhang mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung organisiert werden.
Passende Fahrzeugklasse
Vom kompakten PKW über größere Fahrzeuge bis zum Transporter wird die Verfügbarkeit passend zum konkreten Mobilitätsbedarf geprüft.
Persönlicher Ansprechpartner
Bei Rückfragen zu Mietdauer, Fahrzeugwechsel oder Rückgabe bleibt SRS während der Anmietung erreichbar.
Wann kommt ein Unfallersatzwagen infrage?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Mietwagenkosten grundsätzlich zu den ersatzfähigen Schadenpositionen gehören, wenn ein Fahrzeug tatsächlich benötigt wird. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt unter anderem von Haftung, Ausfallzeit, Nutzungserfordernis, gewählter Fahrzeugklasse und konkreter Schadenabwicklung ab.
Alternativ kann in bestimmten Fällen statt eines Mietwagens ein Nutzungsausfall geltend gemacht werden. Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, sollte anhand der persönlichen Situation und gegebenenfalls mit fachkundiger Beratung entschieden werden.
So läuft der Unfallersatz bei SRS ab
Unfall und Bedarf melden
Rufen Sie SRS an und schildern Sie kurz den Unfall, die aktuelle Fahrbereitschaft Ihres Fahrzeugs und welche Mobilität Sie benötigen.
Voraussetzungen prüfen
Gemeinsam werden benötigte Fahrzeugklasse, voraussichtliche Ausfallzeit und die für die Abwicklung vorhandenen Daten geklärt.
Ersatzfahrzeug übernehmen
Nach Verfügbarkeitsprüfung organisiert SRS die Übergabe und dokumentiert die Anmietung für den konkreten Schadenfall.
Welche Informationen helfen bei der Anfrage?
Hilfreich sind insbesondere Unfalltag, Kennzeichen, Kontaktdaten, Angaben zum Unfallgegner beziehungsweise dessen Versicherung, vorhandene Schadennummer sowie Informationen dazu, ob das eigene Fahrzeug fahrbereit oder bereits in einer Werkstatt ist.
Wie lange kann das Ersatzfahrzeug genutzt werden?
Die angemessene Mietdauer richtet sich nach der unfallbedingten Ausfallzeit und dem konkreten Verlauf, beispielsweise Reparatur, Begutachtung oder Ersatzbeschaffung. Verlängerungen sollten rechtzeitig abgestimmt werden.
- Standort Kleve
- persönliche Abstimmung
- mehrere Fahrzeugklassen
- kurzfristige Verfügbarkeitsprüfung
- Unterstützung bei der Abwicklung
Unfallersatzwagen in Kleve und im Kreis Kleve
SRS unterstützt Kunden aus Kleve und der Region dabei, nach einem Verkehrsunfall mobil zu bleiben. Gerade wenn das eigene Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist oder für mehrere Tage in die Werkstatt muss, sollte der Mobilitätsbedarf möglichst früh geklärt werden.